Berichtsprofil

Grundlagen der Berichterstattung

Diese Quartalsmitteilung der Covestro AG wurde in Übereinstimmung mit § 53 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse erstellt. Bei dieser Mitteilung handelt es sich um keinen Zwischenbericht gemäß IAS 34 oder Abschluss gemäß IAS 1. Sie wurde keiner prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen. Diese Quartalsmitteilung sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht 2019 sowie dem Halbjahresfinanzbericht 2020 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen gelesen werden. Diese Berichte finden Sie auf unserer Website www.covestro.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Quartalsmitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rundungen und prozentuale Abweichungen

Die in dieser Quartalsmitteilung erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in dieser Quartalsmitteilung nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.

Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

Abkürzungen

Abkürzungen, die in dieser Quartalsmitteilung Anwendung finden, werden im Glossar des Geschäftsberichts 2019 erläutert.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Gleichbehandlung ist uns wichtig. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. „Mitarbeiter / -innen“. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Veröffentlichung

Diese Quartalsmitteilung wurde am 27. Oktober 2020 veröffentlicht und liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Unterschieden ist die deutsche Fassung verbindlich.