10.Finanzinstrumente

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 dar.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 30. Juni 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortge­führte An­schaffungs­kosten

 

Beizu­legender Zeitwert, erfolgs­neutral

 

Beizu­legender Zeitwert, erfolgs­wirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 329 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 134 Mio. €.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

1.311

 

1.311

 

 

 

 

 

 

1.311

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

592

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

530

 

 

 

530

 

 

 

530

Ausleihungen

 

14

 

9

 

 

5

 

 

 

14

Sonstige Finanzanlagen

 

13

 

 

 

13

 

 

 

 

13

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

21

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

27

 

 

 

 

 

27

 

 

 

27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

34

 

28

 

 

6

 

 

 

34

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

1.504

 

1.504

 

 

 

 

 

1.504

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

3.349

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.989

 

1.989

 

 

 

 

 

 

2.034

Leasingverbindlichkeiten

 

732

 

 

 

 

 

 

 

732

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

623

 

623

 

 

 

 

 

 

632

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

4

 

 

 

 

 

4

 

 

 

4

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

1.048

 

1.048

 

 

 

 

 

 

1.048

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

36

 

36

 

 

 

 

 

 

36

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

42

 

42

 

 

 

 

 

 

42

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortge­führte An­schaffungs­kosten

 

Beizu­legender Zeitwert, erfolgs­neutral

 

Beizu­legender Zeitwert, erfolgs­wirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 370 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 159 Mio. €.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

1.561

 

1.561

 

 

 

 

 

 

1.561

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

59

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen

 

16

 

16

 

 

 

 

 

16

Sonstige Finanzanlagen

 

13

 

 

 

13

 

 

 

 

13

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

19

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

22

 

 

 

 

 

22

 

 

 

22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

41

 

32

 

 

9

 

 

 

41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

748

 

748

 

 

 

 

 

748

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

1.752

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

997

 

997

 

 

 

 

 

 

1.045

Leasingverbindlichkeiten

 

735

 

 

 

 

 

 

 

735

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

10

 

10

 

 

 

 

 

 

10

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

10

 

 

 

 

 

10

 

 

 

10

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

1.507

 

1.507

 

 

 

 

 

 

1.507

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

64

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

30

 

30

 

 

 

 

 

 

30

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

31

 

31

 

 

 

 

 

 

31

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

 

31.12.2019

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

30.06.2020

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

 

 

 

 

530

 

 

530

 

Ausleihungen

 

 

 

 

 

5

 

 

 

5

Sonstige Finanzanlagen

 

13

 

5

 

 

8

 

13

 

4

 

 

9

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

22

 

 

15

 

7

 

27

 

 

21

 

6

Sonstige Forderungen

 

9

 

 

 

9

 

6

 

 

 

6

Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leasingforderungen

 

19

 

 

 

19

 

21

 

 

 

21

Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

13

 

 

10

 

3

 

7

 

 

4

 

3

Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.045

 

1.045

 

 

 

2.034

 

2.034

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

10

 

 

10

 

 

632

 

 

632

 

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

1

 

 

1

 

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Im 1. Halbjahr 2020 wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der Eigenkapitalinstrumente entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Die beizulegenden Zeitwerte der Geldmarktfonds entsprechen den Preisnotierungen der Fonds gemäß der EU-Verordnung 2017/1131 über Geldmarktfonds Art. 29 i. V. m. Art. 33 (Stufe 2).

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von sogenannten „Credit Value Adjustments“ und „Debt Value Adjustments“ berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt werden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des nachrichtlich zu ermittelnden beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Schuldinstrumente im Zusammenhang mit den Corporate-Venture-Capital-Aktivitäten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Die Bewertung erfolgt auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie „Marktmultiplikatoren“. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Schuldinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgte die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie „Marktmultiplikatoren“. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren – u. a. aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes – basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.

In den sonstigen Forderungen ist eine bedingte Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Forderung wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Die Basis dafür bildet das erwartete EBITDA für das Jahr 2021 des veräußerten Geschäftsbereichs. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen, laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Erwerbers. Es erfolgt die Einordnung in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:

Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

2020

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Nettobuchwerte 01.01.

 

9

 

21

Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

 

–4

davon auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten entfallend

 

 

–4

Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

 

1

Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (–)

 

 

5

Abgänge von Vermögenswerten (–) / Verbindlichkeiten (+)

 

 

Umgliederungen

 

 

Nettobuchwerte 30.06.

 

9

 

23

Ergebniswirksame Gewinne und Verluste aus in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumenten aus eingebetteten Derivaten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.