8.Finanzinstrumente

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 dar.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 30. Juni 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortgeführte Anschaffungs­kosten

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizulegender Zeitwert

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

2.771

 

2.771

 

 

 

 

 

2.771

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

 

 

 

 

 

 

Ausleihungen und Bankeinlagen

 

27

 

17

 

 

10

 

 

 

27

Sonstige Finanzanlagen

 

26

 

 

 

26

 

 

 

 

26

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

18

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

51

 

 

 

 

 

51

 

 

 

51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

24

 

24

 

 

 

 

 

24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

315

 

315

 

 

 

 

 

315

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

3.159

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.493

 

1.493

 

 

 

 

 

 

1.356

Leasingverbindlichkeiten

 

772

 

 

 

 

 

 

 

772

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

840

 

840

 

 

 

 

 

 

839

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

53

 

 

 

 

 

53

 

 

 

53

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

2.560

 

2.560

 

 

 

 

 

 

2.560

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

82

 

82

 

 

 

 

 

 

82

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

45

 

45

 

 

 

 

 

 

45

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 679 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 207 Mio. €.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewertung gemäß IFRS 9

 

 

 

 

 

 

Buchwert

 

Fortgeführte Anschaffungs­kosten

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

 

Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

 

Bewertung gemäß IFRS 16

 

Beizulegender Zeitwert

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

2.343

 

2.343

 

 

 

 

 

2.343

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

 

542

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

65

 

 

 

65

 

 

 

65

Ausleihungen und Bankeinlagen

 

402

 

393

 

 

9

 

 

 

402

Sonstige Finanzanlagen

 

27

 

 

 

27

 

 

 

 

27

Leasingforderungen

 

8

 

 

 

 

 

 

 

8

 

19

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

40

 

 

 

 

 

40

 

 

 

40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Forderungen1

 

30

 

22

 

 

8

 

 

 

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

649

 

649

 

 

 

 

 

649

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzverbindlichkeiten

 

2.541

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.492

 

1.492

 

 

 

 

 

 

1.568

Leasingverbindlichkeiten

 

761

 

 

 

 

 

 

 

761

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

275

 

275

 

 

 

 

 

 

280

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

11

 

 

 

 

 

11

 

 

 

11

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

2

 

2

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

2.214

 

2.214

 

 

 

 

 

 

2.214

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten2

 

172

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

3

 

 

 

 

 

3

 

 

 

3

Rückerstattungsverbindlichkeiten

 

116

 

116

 

 

 

 

 

 

116

Übrige sonstige Verbindlichkeiten

 

53

 

53

 

 

 

 

 

 

53

1

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 480 Mio. €.

2

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 186 Mio. €.

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

Beizu­legender Zeitwert

 

 

 

 

31.12.2021

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

30.06.2022

 

Stufe 1

 

Stufe 2

 

Stufe 3

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldmarktfonds

 

65

 

 

65

 

 

 

 

 

Ausleihungen

 

9

 

 

 

9

 

10

 

 

 

10

Sonstige Finanzanlagen

 

27

 

4

 

 

23

 

26

 

3

 

 

23

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

40

 

 

34

 

6

 

51

 

 

46

 

5

Sonstige Forderungen

 

8

 

 

 

8

 

 

 

 

Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leasingforderungen

 

19

 

 

 

19

 

18

 

 

 

18

Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

 

14

 

 

11

 

3

 

56

 

 

53

 

3

Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1.568

 

1.568

 

 

 

1.356

 

1.356

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

280

 

 

280

 

 

839

 

 

839

 

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

 

2

 

 

2

 

 

1

 

 

1

 

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des 1. Halbjahres 2022 wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Die beizulegenden Zeitwerte der Geldmarktfonds entsprechen den Preisnotierungen der Fonds gemäß Artikel 29 i. V. m. Artikel 33 der EU-Verordnung 2017/1131 über Geldmarktfonds (Stufe 2).

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments und Debt Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt werden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes arbeitet Covestro mit Start-up-Unternehmen zusammen und agiert als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt, die auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen geschätzt werden. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Venture-Capital-Unternehmens. Die wesentlichen Inputfaktoren beruhen auf nichtbeobachtbaren Marktdaten (Stufe 3). Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Schuldinstrumente würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgt die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie „Marktmultiplikatoren“. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren – u. a. aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes – basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.

Der beizulegende Zeitwert der in den sonstigen Forderungen enthaltenen bedingten Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen wurde als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Die Basis dafür bildete das erwartete EBITDA des veräußerten Geschäftsbereichs für das Jahr 2021. Das tatsächlich erzielte EBITDA 2021 lag deutlich unter den Erwartungen, sodass es zu keiner Kaufpreiszahlung kommen wird.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:

Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

2022

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Nettobuchwerte 01.01.

 

22

 

43

Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

3

 

–8

davon auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten entfallend

 

3

 

Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (–)

 

 

Nettobuchwerte 30.06.

 

25

 

35

Die Gewinne und Verluste aus den in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:

  • erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen,
  • erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus der bedingten Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen sowie aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis sowie
  • erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten.