Geschäftsbericht 2022

Fabrik nachts mit blauem Overlay (Grafik)

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 99,30 % gebilligt wurde. Demnach wurde u. a. die feste Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. Januar 2022 um 20 % erhöht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nun neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche, feste Vergütung von jeweils 120 Tsd. € (Vorjahr: 100 Tsd. €).

Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 360 Tsd. € (Vorjahr: 300 Tsd. €) gezahlt, für die Stellvertretung 240 Tsd. € (Vorjahr: 150 Tsd. €). Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 90 Tsd. € (Vorjahr: 50 Tsd. €) und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 45 Tsd. € (Vorjahr: 25 Tsd. €) festgelegt. Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten jeweils 30 Tsd. €, jedes Mitglied des Präsidial- und des Nominierungsausschusses jeweils 15 Tsd. €. Die zusätzliche Vergütung für Vorsitzende eines anderen Ausschusses beträgt 60 Tsd. € und für jedes andere Mitglied 30 Tsd. €. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz oder unter Nutzung anderer vergleichbarer gebräuchlicher Telekommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2022 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste Vergütung

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

 

in Tsd. €

Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021)

 

29

 

 

 

 

29

 

Dr. Christine Bortenlänger

 

125

 

165

 

1

 

9

 

126

 

174

Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022)

 

 

 

126

 

 

 

8

 

 

134

Lise Kingo (seit April 2021)

 

82

 

180

 

2

 

9

 

84

 

189

Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende)

 

150

 

240

 

2

 

11

 

152

 

251

Irena Küstner

 

125

 

165

 

2

 

9

 

127

 

174

Dr. Ulrich Liman (bis April 2022)

 

127

 

55

 

2

 

4

 

129

 

59

Frank Löllgen (seit April 2022)

 

 

 

84

 

 

 

4

 

 

88

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022)

 

150

 

64

 

3

 

3

 

153

 

67

Dr. Richard Pott (Vorsitzender)

 

300

 

360

 

2

 

8

 

302

 

368

Petra Reinbold-Knape

 

145

 

180

 

2

 

10

 

147

 

190

Dr. Sven Schneider (seit April 2022)

 

 

 

147

 

 

 

7

 

 

154

Regine Stachelhaus

 

140

 

180

 

2

 

8

 

142

 

188

Marc Stothfang

 

107

 

150

 

 

6

 

107

 

156

Patrick Thomas

 

132

 

210

 

 

15

 

132

 

225

Frank Werth (bis April 2022)

 

100

 

36

 

2

 

2

 

102

 

38

Gesamt

 

1.712

 

2.341

 

20

 

113

 

1.732

 

2.454

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten im Jahr 2022 1.253 Tsd. € (Vorjahr: 667 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Folgejahr entsprechend angepasst und seitdem auf einen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung verzichtet.

DCGK / Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält

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