Geschäftsbericht 2022

Luftaufnahme einer Fabrik mit grünem Overlay (Grafik)

Menschenrechte

Menschenrechte

Menschenrechte sind die Grundlage der sozialen Verantwortung von Covestro. Wir bekennen uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights) und zur dreigliedrigen Grundsatz­erklärung über multinationale Unternehmen und zur Sozialpolitik der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Wir setzen uns u. a. in verschiedenen Arbeitsgruppen in Verbänden dafür ein, dass die verschiedenen nationalen Aktionspläne und Gesetze zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen eingehalten werden. Als Unternehmen bekennen wir uns klar zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten.

Im Berichtsjahr hat der Vorstand den Chief Sustainability Officer (CSO), der ebenfalls die Unternehmens­funktion Sustainability and Public Affairs leitet, zum Group Human Rights Officer ernannt. In seiner Funktion wird der Group Human Rights Officer direkt an den Vorstand berichten und wird dafür verantwortlich sein, die menschenrechts­bezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro zu überwachen. Unsere im Jahr 2020 gegründete funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) unterstützt den Group Human Rights Officer bei der ganzheitlichen Integration menschenrechtlicher Anforderungen im Unternehmen. Um einen einheitlichen Ansatz für das Management von Menschenrechten im gesamten Konzern sicherzustellen, wurden im Berichtsjahr verantwortliche Personen in den Geschäftseinheiten benannt. Diese sind die Ansprechpersonen für unsere Mitarbeitenden für Fragen in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe, unter der Leitung des Group Human Rights Officer, besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Sustainability and Public Affairs, Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance sowie aus einem erweiterten Fachkreis aus dem Qualitätsmanagement, einzelnen Geschäftseinheiten sowie Beschäftigten aus dem Bereich Risiko­management. Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u. a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Erstellung von Berichten für den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der einzelnen Unternehmens­funktionen liegen u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschehen in den Segmenten und Unternehmensfunktionen in Konsultation mit der Arbeitsgruppe.

Umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Covestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des ab dem Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet.

Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente.

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte (Grafik)

Grundsatzerklärung und Selbstverpflichtung

Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, in Konzernregelungen sowie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Dies haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht. Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert und wurde auf unserer Website veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung dieser Selbstverpflichtung drücken wir unsere klare Erwartung aus, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.

Risikoanalyse

Startpunkt unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ist die Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro direkt oder indirekt durch die eigene Geschäftstätigkeit auslösen kann. Potenziell Betroffene könnten u. a. eigene Mitarbeitende, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen sein. Eine umfassende Risikoanalyse findet bei Covestro alle drei bis vier Jahre statt. Diese wurde zuletzt im Jahr 2019 durchgeführt. Dazwischen werden die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse fortlaufend in der Arbeitsgruppe für Menschen­rechte unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen, wie dem Beschwerde­mechanismus von Covestro, aktualisiert. Im Jahr 2021 wurden keine Beschwerden gemeldet, die in der im Jahr 2022 durchgeführten menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse hätten betrachtet werden können. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte.

In der umfassenden Risikoanalyse werden zunächst alle potenziellen menschenrechtlichen Risiken identifiziert. Die potenziellen Risiken werden anschließend mit ausgewählten Geschäftseinheiten und Unternehmens­funktionen diskutiert und anhand des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung für die weitere Bearbeitung priorisiert. Dabei haben die potenziellen Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad, basierend auf Ausmaß, Umfang und Umkehrbarkeit der möglichen Verletzung, für uns immer die oberste Priorität. Unsere identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen sind vorrangig in den Bereichen Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeitende und Kontraktoren an den eigenen Standorten und in der Wertschöpfungskette zu finden. Weitere identifizierte Fokusthemen sind potenzielle Auswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten durch die Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte sowie die Verwendung von Covestro-Produkten in sensiblen Anwendungen.

Im Berichtsjahr haben die Risikoverantwortlichen für Menschenrechte bei Covestro, die im Jahr 2021 die Verantwortung für die menschenrechtsbezogenen Schwerpunktgebiete übernommen haben, eine Priorisierung der menschenrechtsbezogenen Risiken zur weiteren Steuerung im Menschenrechtsmanagementsystem vorgenommen.

Maßnahmen

Die Risikoverantwortlichen für Menschenrechte bei Covestro bewerten die Angemessenheit bestehender präventiver Maßnahmen gemäß dem in den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz. Dabei steht insbesondere die Eignung der Maßnahmen im Fokus, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in priorisierten Bereichen, die Covestro möglicherweise verursacht, zu denen Covestro beiträgt oder mit denen Covestro direkt verbunden ist, zu vermeiden oder zu minimieren. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produkt­verantwortung, Compliance, Personalwesen sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert.

Die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) informiert regelmäßig über den Stand der Einhaltung der Menschenrechte im Unternehmen und berät Unternehmensfunktionen bei der vollständigen Integration der menschenrechtlichen Anforderungen. Im Berichtsjahr wurden die menschen­rechtlichen Anforderungen und der Managementansatz für Menschenrechte von Covestro bspw. den Führungsgremien aller Geschäftseinheiten vorgestellt. Darüber hinaus wurden menschenrechtsbezogene Schulungen für die verantwortlichen Personen für Menschenrechte in den Geschäftseinheiten durchgeführt.

Wirksamkeitskontrolle

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2022 berichteten die ausgewählten Unternehmens­funktionen monatlich an die Human Rights Task Force über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Die Wirksamkeit von Maßnahmen und Indikatoren wurde im Berichtsjahr bewertet.

Beschwerdemechanismus

Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Zur Meldung von Verstößen in der Lieferkette nutzen wir unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren Zulieferern anonym zu melden. Wir gehen potenziellen Verdachtsfällen im Hinblick auf Menschenrechts­verstöße in einem definierten Prozess nach, der sich auf das Engagement von möglicherweise betroffenen Stakeholdern stützt. Über den konzernweiten Beschwerdemechanismus wurden im Jahr 2022 keine bestätigten Menschenrechtsfälle gemeldet.

Berichterstattung

Covestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Konzernlagebericht. Außerdem berichten der Group Human Rights Officer und die Arbeitsgruppe für Menschenrechte dem Vorstand regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die system­atische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats über den Stand des Managementsystems informiert.

Stakeholder
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten

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