13.Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:

Ertragsteuern

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

2020

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Tatsächliche Ertragsteuern

 

–126

 

–199

davon Steueraufwand laufendes Jahr

 

–174

 

–199

davon Steueraufwand Vorjahre

 

48

 

Latente Steuern

 

–78

 

48

davon aus temporären Unterschieden

 

–82

 

14

davon aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften

 

4

 

34

Gesamt

 

–204

 

–151

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.31.19

 

12.31.20

 

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

davon erfolgs­wirksam

 

Aktive latente Steuern

 

Passive latente Steuern

 

davon erfolgs­wirksam

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Immaterielle Vermögenswerte

 

38

 

–15

 

23

 

27

 

–13

 

14

Sachanlagen1

 

129

 

–318

 

–188

 

119

 

–258

 

–139

Finanzielle Vermögenswerte

 

1

 

–75

 

–73

 

1

 

–43

 

–42

Vorräte

 

42

 

–1

 

41

 

41

 

–1

 

40

Forderungen

 

17

 

–5

 

12

 

6

 

–24

 

–18

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

 

632

 

–23

 

–12

 

710

 

–16

 

24

Andere Rückstellungen

 

39

 

–18

 

22

 

62

 

–19

 

43

Verbindlichkeiten1

 

195

 

–1

 

194

 

116

 

–3

 

113

Verlustvorträge

 

8

 

 

8

 

41

 

 

41

Gesamt

 

1.101

 

–456

 

25

 

1.123

 

–377

 

76

davon langfristig

 

1.002

 

–415

 

 

 

1.060

 

–345

 

 

Saldierung

 

–250

 

250

 

 

 

–198

 

198

 

 

Bilanzansatz

 

851

 

–206

 

 

 

925

 

–179

 

 

1

Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 werden unter dieser Position ausgewiesen

Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 277 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 277 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) gebildet.

Für bestehende Verlustvorträge bestanden wie im Vorjahr keine gesetzlichen oder wirtschaftlichen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche steuerliche Gutschriften.

Im Jahr 2020 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 719 Mio. € (Vorjahr: 627 Mio. €). Davon entfallen 39 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlustvorträgen. Die gesamten latenten Steuerforderungsüberhänge wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften steuerliche Gewinne prognostiziert wurden, die ausreichen, um diese zu nutzen. Die Planung geht hierbei von einer stabilen positiven Geschäftsentwicklung zukünftiger Geschäftszyklen aus.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 8 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 88 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2020 von 151 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €) wich um 25 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 126 Mio. € (Vorjahr: 189 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag im Jahr 2020 bei 20,8 % (Vorjahr: 24,8 %). Der effektive Steuersatz betrug 25,0 % (Vorjahr: 26,8 %).

Der Covestro-Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig. Die unterschiedlichen Steuersätze bewegten sich aufgrund nationaler Vorschriften zwischen 13,9 % und 34 % (im Vorjahr zwischen 9,2 % und 34,4 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2019

 

2020

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz

 

189

 

24,8

 

126

 

20,8

Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge

 

–33

 

–4,3

 

–12

 

–2,0

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

47

 

6,1

 

19

 

3,2

Steuereffekte aus Vorjahren

 

–19

 

–2,5

 

–1

 

–0,2

Steuersatzänderungen

 

5

 

0,7

 

 

Sonstige Steuereffekte

 

15

 

2,0

 

19

 

3,2

Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz

 

204

 

26,8

 

151

 

25,0