27.Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag sind in der nachfolgenden Tabelle Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten dargestellt:

Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

 

31.12.2020

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Gewährleistungsverträge

 

2

 

3

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

 

3

 

3

Gesamt

 

5

 

6

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

 

31.12.2020

 

 

in Mio. €

 

in Mio. €

Vereinbarung zur Übernahme der Sparte RFM von Koninklijke DSM N.V.1

 

 

1.629

Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben

 

340

 

236

Darlehenszusagen an die Pensionskassen

 

208

 

219

Gesamt

 

548

 

2.084

1

Für weitere Informationen siehe Anhangangabe 7.2 „Akquisitionen und Desinvestitionen“.

Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen (insbesondere der Bayer AG) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen.