Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. €, sein Stellvertreter 150 Tsd. €, womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Die Aufsichtsratsmitglieder hatten gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer „Selbstverpflichtung“ erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Covestro-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Covestro AG halten werden. Nach eingehender Diskussion hat der Aufsichtsrat im Jahr 2018 im Hinblick auf die mit dem Aktienkauf verbundenen insiderrechtlichen Risiken beschlossen, die Selbstverpflichtung zum Kauf künftig nicht mehr fortzuführen. Erhalten bleibt lediglich die Verpflichtung, zuvor bereits erworbene Aktien während der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2018 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feste Vergütung

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

in Tsd. €

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

 

2017

 

2018

1 Bis Dezember 2017 Mitglied des Aufsichtsrat

2 Seit Januar 2018 Mitglied des Aufsichtsrats

3 Seit Februar 2017 Mitglied des Aufsichtsrats

4 Bis Februar 2017 Mitglied des Aufsichtsrats

Ferdinando Falco Beccalli

 

100

 

100

 

5

 

4

 

105

 

104

Dr. Christine Bortenlänger

 

100

 

100

 

5

 

5

 

105

 

105

Johannes Dietsch

 

145

 

145

 

11

 

10

 

156

 

155

Dr.-Ing. Thomas Fischer1

 

120

 

 

8

 

 

128

 

Peter Hausmann

 

145

 

145

 

9

 

8

 

154

 

153

Petra Kronen
(Stellvertretende Vorsitzende)

 

150

 

150

 

12

 

10

 

162

 

160

Irena Küstner

 

125

 

125

 

10

 

9

 

135

 

134

Dr. Ulrich Liman2

 

 

120

 

 

7

 

 

127

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

 

150

 

150

 

9

 

9

 

159

 

159

Dr. Richard Pott
(Vorsitzender)

 

300

 

300

 

13

 

10

 

313

 

310

Regine Stachelhaus

 

120

 

120

 

7

 

5

 

127

 

125

Marc Stothfang3

 

89

 

100

 

6

 

5

 

95

 

105

Frank Werth

 

100

 

100

 

6

 

5

 

106

 

105

Sabine Wirtz4

 

11

 

 

 

 

11

 

Gesamt

 

1.655

 

1.655

 

101

 

87

 

1.756

 

1.742

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 925 Tsd. € (Vorjahr: 915 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und einen Selbstbehalt entsprechend der Empfehlung des DCGK umfasst.

DCGK / Deutscher Corporate Governance Kodex
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält